Alle Jahre wieder bricht eine Welle an gesetzlichen Änderungen auf uns ein. Für 2025 ist das nicht anders, ein Tsunami der Bürokratie wird prognostiziert. Von der alljährlichen Mindestlohnerhöhung bis hin zu wichtigen Tarifverhandlungen, von denen unter anderem große Branchen wie die Deutsche Bahn betroffen sind.
Damit du nicht im Dunkeln tappst und bestens informiert durch die Welt gehst, haben wir dir die wichtigsten Änderungen zusammengestellt.
Neue Tarifverhandlungen für 2025 - Welche Branchen profitieren?
Mehr Geld und bessere Arbeitsbedingungen sind nur einige Punkte, die in den kommenden Tarifverhandlungen zum Ausdruck kommen werden. Für etwa 7,5 Millionen Beschäftigte laufen 2025 die Tarifverträge aus und die Forderungen an die neuen Tarifverhandlungen sind groß:
- Explosive Inflationsrate trifft auf Gehaltsanpassungen im Schneckentempo. Daher ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr Angestellte einen Inflationsausgleich fordern. Arbeitnehmer wünschen sich höhere Gehälter, um den massiven Preissteigerungen für verschiedene Güter gerecht zu werden.
- Bessere Work-Life-Balance: Auch nicht monetäre Themen gewinnen immer mehr Aufmerksamkeit. In den kommenden Verhandlungen werden daher auch Punkte wie Home-Office, Gesundheitsförderung und flexible Arbeitszeiten besprochen. Davon profitieren sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber: Studien zeigen, dass eine bessere Work-Life-Balance nicht nur die Lebensqualität der Mitarbeiter steigert, sondern auch die Produktivität am Arbeitsplatz erhöht.
Folgende Branchen werden kommendes Jahr in neue Tarifverhandlungen gehen:
- Metall & Elektroindustrie
- Bauwirtschaft
- Öffentlicher Dienst
- Pflege und Gesundheit
Darunter befinden sich auch Big Player wie die Deutsche Post, die Deutsche Bahn oder auch der öffentliche Dienst, die bekannterweise eine Vielzahl an Mitarbeitern beschäftigen.
Nun zu den Zahlen; vieles ist noch nicht bekannt, aber ein paar Zahlen speziell zum Baugewerbe stehen schon bereit:
- Im Baugewerbe steigen die Löhne um bis zu fünf Prozent und auch in anderen Handwerksberufen wie Dachdeckerhandwerk, Elektrohandwerk oder Gebäudereinigungshandwerk steigen die Branchenmindestlöhne. Für tariflich beschäftigte Dachdecker bedeutet das konkret eine Lohnerhöhung auf 22,50 € pro Stunde für 2025.
- Der öffentliche Dienst kann sich auf eine Lohnerhöhung von acht Prozent, bzw. mindestens 350 € freuen- zumindest, wenn die Gewerkschaft ver.di diese Ziele umsetzen kann.
Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst drehen sich vor allem um belastende Berufsgruppen wie Pflegekräfte und Lehrkräfte, die enormen Stress ausgesetzt sind. Der Überbelastung möchte die zuständige Gewerkschaft mit besseren Arbeitsbedingungen und aber auch einem attraktiven Gehalt entgegentreten.
Mehr Geld für Geringverdiener - Aber reicht das wirklich aus?
Einmal pro Jahr eine Auszeit gönnen und den wohlverdienten Urlaub am Strand genießen - Wünsche von denen Geringverdiener nur träumen können. Nicht zuletzt hat sich die Lage
durch steigende Lebensmittelpreise, höhere Energiekosten und astronomische Mieten vor allem in Ballungszentren noch weiter verschärft. Um die finanzielle Sicherheit abzusichern und die Inflation zu Teilen auszugleichen, wird der Mindestlohn für Beschäftigte und Auszubildende auch 2025 angepasst:
- Ab 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 €
- Die Entgeltgrenze für Minijobber steigt demnach von 538 € auf 556 €
- Azubis, die 2025 ihre Ausbildung beginnen, müssen einen Mindestlohn von mindestens 682 € für das erste Ausbildungsjahr monatlich erhalten
- Auch die folgenden Lehrjahre sind an fixe prozentuale Gehaltssteigerungen gebunden (zweites Jahr = 18 Prozent, drittes Jahr = plus 35 Prozent und im vierten Jahr = 40 Prozent mehr als im ersten Jahr)
Ob das reicht, um der turboschnellen Inflation hinterherzukommen? Das bezweifeln nicht nur wir, sondern auch der Bundesarbeitsminister: Hubertus Heil möchte dieses Problem angehen und den Mindestlohn bis 2026 auf 15 € erhöhen.
Let’s get digital - Der digitale Arbeitsvertrag kommt
Es wird digital: Man mag es kaum glauben, aber auch in Deutschland tut sich etwas - Arbeitsverträge sind ab 2025 auch digital möglich. Das heißt, sie können künftig auch ganz einfach und rechtskonform per E-Mail versendet werden.
Lange gefordert und nun ist er endlich da, der digitale Arbeitsvertrag - aber welche Vorteile bringt er eigentlich mit sich?
- Ressourcenschonend: Kein Papierkram, besser für uns, aber auch für den Planeten
- Blitzschnelle Kommunikation: Der Arbeitsvertrag kann via Mail sekundenschnell versandt, bearbeitet und abgeschlossen werden
Während einige Branchen sich endlich auf eine vereinfachte Bürokratie freuen können, müssen wiederum andere weiterhin den altmodischen Weg via Postversand gehen. Folgende Fälle sind von der neuen Regelung ausgeschlossen:
- Von dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz betroffene Branchen: Baugewerbe, Gaststättengewerbe, Fleischindustrie und Spedition
- Tarifverträge
- Befristete Arbeitsverträge
Ebenso muss die Aufhebung oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses weiterhin schriftlich erfolgen.
Mehr Inklusion - Barrierefreiheit im World Wide Web
Barrierefreie Bahnhöfe, Restaurants und Museen - im analogen Raum haben wir schon lange Gesetze verankert, die jedem Menschen, sei er nun körperlich beeinträchtigt oder nicht, eine gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.
Im Internet sieht das noch etwas anders aus, hier ist Inklusion noch ein Fremdwort. Obwohl das Internet längst zum öffentlichen Raum geworden ist, ist es uns noch nicht gelungen, den digitalen Raum für alle zugänglich zu machen. Die Stiftung Aktion Mensch und der Web Gigant Google haben das mal versucht in Zahlen deutlich zu machen und sind zu folgendem Ergebnis gekommen:
„zwei Drittel aller großen deutschen Webshops sind noch nicht barrierefrei”
Kaum zu glauben, aber wirklich wahr: Das für 2025 geplante Barrierefreiheitsstärkungsgesetz will das ändern. Websites müssen demnach ab Mitte 2025 auch für physisch und kognitiv eingeschränkte Menschen bedienbar sein. Das hat nicht nur Vorteile für die vielen Schwerbehinderten in unserer Bevölkerung, sondern kann sich auch für Unternehmen lohnen.
Die Umsetzung einiger benutzerfreundlicher Marker, sorgen für:
- Potenzielle Neukunden, die zuvor aufgrund ihrer Beeinträchtigung keine Möglichkeit zur Nutzung hatten
- Bessere User-Experience: Durch die leicht bedienbare Website, steigt auch die allgemeine Kundenzufriedenheit
Ignoriert man das neue BFSG, kann man mit hohen Strafen rechnen:
Daher gilt wie immer, Chancen nutzen - Für ein barrierefreies Miteinander, sowohl offline als auch im digitalen Raum.
Ein weiteres Jahr mit vielen anstehenden Veränderungen
Das geplante Gesetz für Barrierefreiheit im digitalen Raum, schafft beeinträchtigten Personen Zugang zum World Wide Web und das ganz ohne Hindernisse. Ganz banale Dinge wie Social-Media, Online-Banking oder Online-Shopping sind so endlich für alle nutzbar. Verpflichtende Neuerungen wie Bildbeschreibungen, vergrößerte Schriftarten, einfache Layouts, Navigation über ergonomische Geräte helfen dabei, das umzusetzen. Für viele von Ihnen bedeutet das, endlich einem normalen digitalen Alltag nachzugehen, ganz ohne externe Hilfe.
Auch die anstehenden Tarifverhandlungen und die Mindestlohnerhöhung sprechen das an, was schon lange feststeht: Wir brauchen einen Inflationsausgleich und zwar jetzt!
Ebenso ist es wichtig, dass überarbeitete Berufsgruppen mit wichtigen Maßnahmen, wie flexibleren Arbeitszeiten, mehr Urlaubsanspruch entlastet werden. Die neuen Tarifverhandlungen scheinen diese Probleme zu priorisieren.
Den digitalen Arbeitsvertrag hätte vermutlich nie jemand in Deutschland erwartet. Aber er wird tatsächlich umgesetzt. Deutschland scheint endlich kapiert zu haben, dass es Zeit ist, hakelige analoge Infrastrukturen auf das digitale Zeitalter anzupassen. Hoffentlich bleibt der Arbeitsvertrag nur der Anfang von einer längst anstehenden digitalen Revolution.
Veränderungen, die Herausforderungen mit sich bringen, aber auch neue Chancen für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer eröffnen.
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