Die maximale Zeit, die ein Arbeitnehmer im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bei demselben Entleiher tätig sein darf. Diese Dauer ist in Deutschland gesetzlich geregelt und beträgt in der Regel 18 Monate. Ziel ist es, die langfristige Bindung an einen Entleiher zu verhindern und die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen.